2G bei Großveranstaltungen in Sachsen ab sofort Pflicht2G bei Großveranstaltungen in Sachsen ab sofort Pflicht

Einlass zu NINERS-Spielen nur noch mit 2G-Nachweis sowie für Kinder und Schüler möglich.

2G bei Großveranstaltungen in Sachsen ab sofort Pflicht

Seit Montag gilt in Sachsen die neue Coronaschutzverordnung, welche für alle Großveranstaltungen das 2G-Zugangsmodell zur Pflicht macht. Demzufolge ist der Einlass zu Heimspielen der NINERS Chemnitz fortan nur noch mit dem Nachweis einer vollständigen COVID-19-Impfung oder einer höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung möglich. Ausgenommen von jenen Vorgaben sind Kinder bis 6 Jahre und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen. Als Beleg dient der Schülerausweis, Einschulungsbescheid, ein aktuelles Zeugnis oder Ähnliches. Personen, für die keine Impfempfehlung der STIKO vorliegt, bspw. Schwangere im ersten Trimester, oder die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sind ebenfalls von der 2G-Regel ausgenommen, müssen allerdings einen aktuellen negativen COVID-Testbefund (Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt, PCR-Test 48 Stunden) und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Ab der Einlasszone besteht innerhalb der gesamten Messe Chemnitz weiterhin Maskenpflicht (medizinisch oder FFP2). Lediglich auf dem eigenen Sitzplatz ist das Tragen einer Maske optional. Personen, welchen es durch die neue 2G-Regelung nicht mehr möglich ist, bereits erworbene Karten für künftige Spiele zu nutzen, können eine Rückerstattung des Kaufpreises im NINERS-Office oder per E-Mail an ticketing@chemnitz99.de beanspruchen. Auch eine anteilige Rückerstattung von Dauerkarten ist möglich. Erstattungswünsche für das Pokalspiel gegen Bayern München sind bitte bis Donnerstag, den 11.11.2021, und bei späteren Partien dann mindestens eine Woche im Voraus anzuzeigen. Sobald es die verordnungstechnischen Vorgaben zulassen, werden die NINERS Chemnitz zu erleichterten Zugangsbedingungen zurückkehren.