Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 15.06.2020

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für den Erwerb und für die Verwendung von Eintrittskarten, einschließlich Dauerkarten, VIP-Karten, Pressekarten und deren Rechte - im Folgenden "Ticket(s)" - für Zutritt und Aufenthalt bei von oder unter Mitwirkung der NINERS Chemnitz GmbH durchgeführten Veranstaltungen.
  2. Die beigefügte Hallenordnung, die auch in der Veranstaltungsstätte aushängt, ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Vereinbarung.
  3. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB.

Vertragsschluss und Zahlung

  1. Bestellungen von Tickets werden grundsätzlich nur gegen Vorauskasse (z.B. Barzahlung, Überweisung, Lastschrift) ausgeführt. Wird ausnahmsweise eine Bestellung auf Rechnung gewährt, verpflichtet sich der Erwerber, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Bei Rückruf der Lastschrift ist die NINERS Chemnitz GmbH nicht an die Bestellung gebunden. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten. Für Mahnungen ab der zweiten Mahnstufe wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5 Euro zzgl. Verzugszinsen erhoben.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben dem Kunden übersandte bzw. ausgehändigte Tickets im Eigentum der NINERS Chemnitz GmbH.
  3. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung bzw. Aushändigung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot der NINERS Chemnitz GmbH angenommen.
  4. Die NINERS Chemnitz GmbH behält sich das Recht vor, eine maximale Anzahl an zu erwerbenden Tickets für ein Spiel pro Kunde festzulegen. Pro Person werden in der Regel nicht mehr als 5 Einzeltickets abgegeben.
  5. Ermäßigte Tickets berechtigen den Inhaber zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte nur in Verbindung mit einer gültigen Bescheinigung, aus der der Grund der Ermäßigung hervorgeht.
  6. Der Erwerber versichert, dass er in den letzten 3 Jahren nicht wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen bei Sportveranstaltungen in Erscheinung getreten ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum kein Hallenverbot verhängt wurde.

Ticketversand und -hinterlegung

  1. Ein Versand von Tickets erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.
  2. Sofern der Erwerber die Hinterlegung von Tickets wünscht, erfolgt diese auf dessen Gefahr.

Rücknahme, Erstattung, Ticketverlust

  1. Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.
  2. Bei Abbruch einer Veranstaltung erfolgt keine Erstattung des Eintrittsgeldes. Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung behalten die Tickets ihre Gültigkeit.
  3. Bei ersatzloser Absage einer Veranstaltung erhält der Erwerber des Tickets den entrichteten Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Rückerstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.
  4. Sollte die NINERS Chemnitz GmbH Plätze zu bereits erworbenen Tickets nachträglich sperren, beispielsweise für den Fall einer kurzfristig anberaumten Fernsehübertragung, so wird die NINERS Chemnitz GmbH für Alternativplätze sorgen oder den Ticketpreis erstatten. Weitergehende Ansprüche des Ticketinhabers sind ausgeschlossen.

Verwendung und Weitergabe von Tickets, Ermäßigungen 

  1. Zur Durchsetzung von Hallenverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen liegt es im Interesse der NINERS Chemnitz GmbH und anderen Zuschauern, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Es ist dem Ticketinhaber insbesondere untersagt:
    a) Tickets bei (Internet-)Auktionshäusern oder über Ticketagenturen zum Verkauf anzubieten
    b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die NINERS Chemnitz GmbH gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern
    c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als auf den Tickets angegeben zu veräußern. (Bei einem Ticket aus einer Saisonkarte ergibt sich der maßgebliche Preis durch Division des Gesamtpreises der Saisonkarte durch die Anzahl der Spiele.)
    d) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hallenverbot ausgesprochen wurde
    e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch NINERS Chemnitz GmbH zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil einer nicht autorisierten Hospitality oder eines Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden
    f) Tickets illegal zu vervielfältigen
    g) Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese AGB, so wird das Ticket ungültig. Die NINERS Chemnitz GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Platz zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern bzw. ihn der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann die NINERS Chemnitz GmbH von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 1.000 Euro verlangen. NINERS Chemnitz GmbH behält sich vor, bei einem der genannten Verstöße in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Kunden-Namen zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in der Zukunft zu verhindern; NINERS Chemnitz GmbH behält sich ebenfalls vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
  2. Das Ticket berechtigt zur Inanspruchnahme des auf dem Ticket beschriebenen Sitzplatzes der Spielstätte. Für den Fall, dass der Sitzplatz von einem anderen Veranstaltungsbesucher besetzt ist, hat der Ticketinhaber unter Zuhilfenahme des Ordnungsdienstes seinen Sitzplatzanspruch in höflicher Form geltend zu machen.
  3. Der Ticketinhaber verpflichtet sich, einen Zweiterwerber auf dieses Weitergabeverbot, diese AGB sowie die Hallenordnung zu verpflichten.
  4. Kostenlosen Eintritt zu den Heimspielen der NINERS Chemnitz GmbH inkl. aller Privat-/Benefiz-/Pokalspiele erhalten Kinder bis sechs Jahre, jedoch ohne eigenen Sitzplatzanspruch. Ermäßigungen zu den Heimspielen der NINERS Chemnitz GmbH inkl. aller Privat-/Benefiz-/Pokalspiele gelten für:
    a) Kinder und Jugendliche von 7 bis 12 Jahre
    b) Schüler und Studenten mit gültigem Schüler- bzw. Studentenausweis
    c) Schwerbehinderte (nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches IX und im Besitz des „Beiblattes des Versorgungsamtes“ zum Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke). Eine Begleitperson von Schwerbehinderten nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches IX erhält kostenlosen Eintritt. Die Begleitperson muss auf dem gültigen Schwerbehindertenausweis vermerkt sein.
    d) Familien.
  5. Ein Anspruch auf Ermäßigung besteht nur dann, wenn dem Kontrollpersonal auf Verlangen auch ein entsprechender Ermäßigungsnachweis erbracht werden kann.

Dauerkarten

  1. Die Dauerkarte berechtigt den Inhaber zum kostenlosen Eintritt bei allen Hauptrunden-Heimspielen der easyCredit Basketball-Bundesliga der NINERS Chemnitz GmbH. Bei Heimspielen des DBB- und BBL-Pokals sowie Privat- und/oder Benefizspielen hat die Karte keine Gültigkeit.
  2. Dauerkarten sind nicht personengebunden sondern unter Berücksichtigung der AGB, insbesondere Punkt 5, übertragbar.
  3. Die Dauerkarte ist bei allen Heimspielen dem zuständigen Kontrollpersonal unaufgefordert zur Kontrolle und Entwertung des besuchten Heimspiels vorzuweisen. Ermäßigte Dauerkarten sind nur in Verbindung mit dem Ermäßigungsnachweis gültig. Das Kontrollpersonal hat das Recht, Inhaber von ermäßigten Dauerkarten im Zweifelsfall auf die Berechtigung der Ermäßigung zu prüfen und die Vorlage eines Ermäßigungsnachweises zu verlangen. Ohne Ermäßigungsnachweis kann dem Dauerkartenbesitzer vom Kontrollpersonal im Zweifelsfall der Einlass verwehrt werden.

VIP-Karten

  1. Die VIP-Karte berechtigt den Inhaber zum kostenlosen Eintritt bei allen Hauptrunden-Heimspielen der easyCredit Basketball-Bundesliga sowie Privat- und/oder Benefizspielen der NINERS Chemnitz GmbH. Darüber hinaus erhalten VIP-Karteninhabern ab anderthalb Stunden vor Spielbeginn und bis zu anderthalb Stunden nach Spielende Zutritt zum VIP-Raum der Spielstätte. Bei Heimspielen des DBB- und BBL-Pokals hat die Karte keine Gültigkeit.
  2. VIP-Karten die auf bestimmte Personen ausgestellt sind, können nicht an Dritte übertragen werden. VIP-Karten, die auf eine Firma ausgestellt sind, können von Mitarbeitern der Firma genutzt werden und sind damit, unter Berücksichtigung der AGB, insbesondere Punkt 5, eingeschränkt übertragbar.
  3. Die VIP-Karte ist bei allen Heimspielen dem zuständigen Kontrollpersonal unaufgefordert zur Kontrolle und Entwertung des besuchten Heimspiels vorzuweisen. Wenn nötig und gefordert muss im Zweifelsfall auch ein Nachweis der Firmenzugehörigkeit erbracht werden.

Pressekarten

  1. Die Pressekarte berechtigt den Inhaber zum kostenlosen Eintritt bei allen Hauptrunden-Heimspielen der easyCredit Basketball-Bundesliga sowie Privat- und/oder Benefizspielen der NINERS Chemnitz GmbH. Bei Heimspielen des DBB- und BBL-Pokals hat die Karte keine Gültigkeit.
  2. Pressekarten können von Mitarbeitern der Firma genutzt werden und sind damit, unter Berücksichtigung der AGB, insbesondere Punkt 5, eingeschränkt übertragbar. Pressekarten sind nur mit offiziellem Presseausweis gültig. Akkreditierte Journalisten erhalten Tagespressekarten.
  3. Die Pressekarte ist bei allen Heimspielen dem zuständigen Kontrollpersonal unaufgefordert zur Kontrolle und Entwertung des besuchten Heimspiels vorzuweisen. Wenn nötig und gefordert muss im Zweifelsfall auch der offizielle Presseausweis vorgezeigt werden.

Bild- und Übertragungsrechte

  1. Es ist Ticketinhabern ohne vorherige schriftliche Zustimmung der NINERS Chemnitz GmbH nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten. Auch das Unterstützen anderer Personen bei solchen Aktivitäten ist verboten.
  2. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel der Veranstaltung erstellt werden, dürfen ausschließlich für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der NINERS Chemnitz GmbH.
  3. Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der NINERS Chemnitz GmbH oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. § 23 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt. 

Kontakt

  1. Bestellungen, Vertragsabschlüsse, Fragen oder Beanstandungen sind zu richten an: NINERS Chemnitz GmbH, Annaberger Straße 104, 09120 Chemnitz.

Haftung

  1. Der Aufenthalt an und in der Veranstaltungsstätte erfolgt auf eigene Gefahr. Gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die NINERS Chemnitz GmbH nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, wesentliche Vertragspflichten sind betroffen. Die Haftung der NINERS Chemnitz GmbH ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz der NINERS Chemnitz GmbH. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich­-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz der NINERS Chemnitz GmbH. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz der NINERS Chemnitz GmbH vereinbart.

Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine solche Bestimmung haben die Parteien durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

NINERS Chemnitz GmbH,
Geschäftsführung